Unter dem Begriff „Eingangskommunikation“ werden sämtliche Anbringen an die Gemeindeverwaltung, von Ansuchen, mündlichen, fernmündlichen oder schriftlichen Anliegen bis zum gesamten Schriftverkehr über verschiedene Kanäle wie Telefon, E-Mail, Briefpost, Fax, Internetformular oder persönlich, verstanden. Bei dieser Vielzahl von Möglichkeiten, mit der Verwaltung zu kommunizieren, ist es für eine effiziente Bearbeitung, Dokumentation und Nachverfolgung des gesamten Eingangs von großem Nutzen, alle Eingangskanäle zentral zu bündeln und in einem System (im Sinne eines elektronischen Posteingangsbuches) zu erfassen sowie gebündelt zur Bearbeitung auf elektronischem Wege weiterzureichen.