Unter dem Titel „HELP Content Syndizierung“ stellt das Bundeskanzleramt (BKA) seit Herbst 2007 Inhalte zu Verfahrensbereichen aus dem übertragenen Wirkungsbereich des Bundes zur kostenlosen Einbindung in andere Websites zur Verfügung. Es handelt sich dabei um Verfahrensbeschreibungen zu 12 Themen wie beispielsweise Gewerbe, Heirat, Geburt, Todesfall, oder Aufenthalt und Visum, die ohne großen Aufwand etwa in den Webauftritt einer Gemeinde übernommen („syndiziert“) werden können.
Die Aktualisierungen werden dabei von HELP.gv.at-Redaktionsteam durchgeführt. Da die Texte auf einem Content-Server bereitgestellt und dynamisch in die Webauftritte der Städte und Gemeinden eingespielt werden, sind diese stets auf dem aktuellen Stand – ohne eigenen Wartungsaufwand! Bei der Technologie der „Content Syndizierung“ werden die Texte überdies automatisch an das Corporate Design der jeweiligen Gemeinde angepasst, sodass durch das dynamische Zuladen auch kein Stilbruch entsteht. Bereits rund 320 Gemeinden nehmen diese Möglichkeit wahr, Inhalte zu Amtswegen kostenlos und einfach in die Gemeindewebseite einzubinden.
Im Rahmen der Leitinitiative werden die Referenzstädte bei der Implementierung der „HELP Content Syndizierung“ unterstützt und können damit das kommunale Informationsangebot mit minimalem eigenem Aufwand erweitern. Darüber hinaus bietet der Österreichische Städtebund einen gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt entwickelten Leitfaden an, in welchem die Einbindungsmöglichkeiten erläutert werden.
Jene Referenzstädte, welche die Kommunale Musterwebsite nutzen, erhalten die Inhalte bereits fix fertig eingepflegt und brauchen sich selber nicht mehr um die Syndizierung kümmern.
Detaillierte Informationen zur Content Syndizierung finden Sie auch auf den Partnerseiten von HELP.gv.at unter http://www.help.gv.at/partner/.